Teil eines Werkes 
1. Theil (1856)
Entstehung
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Leihbibliother

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

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Leih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesebreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Ent eines Buches, eine dem Werthe deſſelben hinterlegen, welche bei deſſen wird. Ret9e Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

2—————— auf 1 Monat: 1 Mk.— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und G

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, deſecte Bücher(namentlich bei ſolchen Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verp flichtet..

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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6 gegennahme eſſ entſprchende Summe Zurückgabe von mir zurückerſtattet

n⸗ und Zurückſendung fahr ſelbſt zu ſorgen. zerriſſene, verlorene und mit Kupfern ꝛc.) muß der