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Schickſal heraufbeſchworen, das ſich nur aufs traurigſte für ihn geſtalten konnte.
Obwohl der Tod als Strafe auf jeden Friedens⸗ bruch im Bann kaiſerlicher Burgen oder Schlöſſer ſtand, ſo milderte doch die Erkenntniß der Richter, daß an ihm ſelbſt vorher ein abſcheuliches Verbrechen geſchehen, das zu fällende Urtel. Fortunatus' ruhige Schilderung des Ereigniſſes verfehlte nicht, einen guten Eindruck auf die Mitglieder des Gerichtshofes zu machen. Jedoch ſo mild auch deſſen Anſchauungsweiſe ſein mochte, ſo war demſelben doch der todte Buchſtabe des Geſetzes be⸗ ſtimmend vorgezeichnet, nur die kaiſerliche Gnade ver⸗ ringerte den immer noch zu harten Urtheilsſpruch „Feſtungsſtrafe auf Lebenszeit“ in eine fünfzehnjährige Dauer dieſer Strafe. Munkatſch, dieſe traurigſte aller Feſtungen, in ungeſunder, moraſtiger Gegend, beher⸗ bergte ihn jedoch kaum ein Vierteljahr lang, als ſich ihm Gelegenheit bot, auszubrechen. Unter unſaglichen Leiden gelangte er nach Konſtantinopel.
Um das Leben zu friſten, nahm er Schiffsdienſte, und wie ſchwer es ihm auch wurde, dies rohe Leben erträglich zu finden, ſo hielt er doch dabei aus, in der Hoffnung, gelegentlich auf ein nach Norddeutſchland ſegelndes Fahrzeug zu gelangen.— Er hegte nun keinen Zweifel mehr, daß ſeine Ge⸗
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