Teil eines Werkes 
3. Bd. (1857)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe dit. A. Nr. 256.

Leih- und Teſebedingungen.

Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnhane und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Nücigabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahm e eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 5.. 3 für wöcheutlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf 2 Mk. Pf.

5. 5. Auswärtige Abonnenten ehabch für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

5. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verloörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene und defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Peſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß. das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.