Teil eines Werkes 
2. Bd. (1857)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und efranz ſiſcher Literatur 1

Eduard Otftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 3

Leih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rügabe eines geliehenen Buches wird von ¹ jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit, eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ · den angenommen. 3

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt

für uoschentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

3 ſener. Bloherr Pücher. auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 NMk. 50 Pf. 2 Mk. Ff.

3

1 1 82 9 u 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre e eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt⸗ der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem D Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.