Teil eines Werkes 
3. Theil (1862)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfang 7 ühe

2.

jedem

den angenommen. 3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines inter wird

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 3 5 2 für wöchentlich 27 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 1 2 auf 3 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 2 2 3

ver⸗ Buücher auf ihre eigene n Koſten und( 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defeet Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern zꝛc.) muß der 8*

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 8

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz d des Ganzen verpflichtet. 8 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

befanben rs darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden varf. indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben

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Leihbiblivthek

vor

Eduard Olkmaun in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Leih- und Jeſebedingungen.

nahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

bis Abends 8 Uhr offen.

Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe legen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

Auswärtige Abonnenten haben für Hin und Zurückſendung 1 ahr ſelbſt zu ſorgen. 8

von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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