Teil eines Werkes 
2. Bd. (1846)
Entstehung
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Leihbibliot ek

deutſcher, engliſcher und franzöſtſcher Literatur

Eduard Öttmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und Sfeſebedingungen.

Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur, Em⸗ pfungnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Mörgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines Feliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurüctgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:. 1 für wöchentlich 2 ½ Bücher: 4 Bücher: 5 Bi Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. 3 Pf. 2 2 2 3

3 2 3 9 4 7 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuruckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, Peensger ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. eſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſondens darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bucher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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