Teil eines Werkes 
1. Bd. (1845)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliotkek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Büe her.

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk.. 2 3 5 4 würtige Whonnenten haben für Hin und Zuri ckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersat?. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werven. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver lorene oder def Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Lra des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir 8ien auch dafür zu ſtehen haben.