Teil eines Werkes 
2. Bd. (1845)
Entstehung
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Leihbibliorhe et

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepre Bei eines geliehenen Buches wir

jedem Tag 5 Pf bezahlt. Di Zeit eines Tages iſt zu 24 den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſoie en müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, bei deſſen Zurucgabe vnn mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Büe her:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk.

zur Em Tag von

Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

er u auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

r(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größetzn Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird eſoſters darauf aufmerkſam gemacht, Laß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die von mir en dafür zu ſtehen haben.