Teil eines Werkes 
1. Bd. (1845)
Entstehung
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K

Leihbiblivthel

F deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

3 Eduard Ottmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Seleßedingungen.

1. oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pf fangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 uh bis Abends 8 Uhr offen.

2 echreis Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ſten Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

8. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: für wöchentlich ABücher: 4 Bücher: 6 Bücher 8 auf 1 Monat;f 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 2 3

3 5. Auswärtige bonhenten haben für Hin⸗ und Zurkckſendung ke S auf eihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. Schadenersatz. Für beſchmutzte zer iſſene, verlorene und Seſe Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerr riſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

Ausleihezeit. eſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wirt beſonpers darauf aufmerkſam gemacht, vaß das Weiterverleiher der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.