Teil eines Werkes 
1. Theil (1827)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher un franzöſiſcher Literatur

Ednard Oltmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und geſebedingungen.

1 Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ pfangnahme und R ückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbefannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt;. für wöe chentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

. auf 1 Monat 1 Mt. Pf. 1 Ver. 50 f 2 Wer. Pf. 3 3

5. Auswärtige bonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene over defecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen venpflichtet.

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſohpers darauf aufmerkſam gemacht, vaß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.