Teil eines Werkes 
1. Th. (1826)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von 2 Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SLeih und Seſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. hesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 2

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wir

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt: 8 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 MWk. If.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und deſecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer c Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſgeſest und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen häben.

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