Teil eines Werkes 
5. Bd. (1850)
Entstehung
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Leihbibl deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Gießen, Scchloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Ceſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen..

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen. welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für erhentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: -

auf 1 Monat: 4 Der. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung r Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelhſt zu ſorgen. 8 Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und ee Bucher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der apreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ corene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 Veiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ felben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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