Teil eines Werkes 
1.-3. Bändchen (1845)
Entstehung
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4 rhöireher

deutſcher, engliſcher und afranzöſiſcher Literatur

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Eduard Oltmann in Gießen, ſ Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Teih- und Leſebedingungen. L

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

vfananahine und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den Ingeromemen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

b 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

O˖˖:: 2 R auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3

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5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ lund Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 1 defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der A ſLadenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ 1 lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt derior zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. .Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird be ejonders darauf undeſttam gemacht, daß das Weiterverleihen ſcher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

on mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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