Teil eines Werkes 
7.-10. Bändchen (1849)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 4 3 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 2 Stun⸗ den angenommen..

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

o wird.

be 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:

üt mchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

1xãx

auf 1 Monat: 14 Mer. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Wer. Pf. 3 4 5

5. Auswärtige Abonnenten baben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8 auf 14 Tage feltgeſeht und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 Veiterverleihen b der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.