Teil eines Werkes 
1.-3. Bändchen (1849)
Entstehung
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y,, Leihbibliothe eihbibliothe f deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher 3 von.. 4 Eduard Ottmann in Gie⸗ Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 8 Seih- und Leſebedingungen. 2 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buchen

7 jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu den angenommen.

3. C(aution.

eines Buches, hinterlegen, wird.

4. Abonnement.

beträgt:

eine dem Werthe deſſelben

2 Bücher:

1 Mt. Pf.

4 Bücher:

der Bücher

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte,

Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgeg 1 e entſprchende welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurüc

el.

auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu

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Daſſelbe muß voraus bezahlt werd 6 1 Mk. 50 Pf. 2 M.

zerriſſene, verlore

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) n.

Ladenpreis erſetzt werden. lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. ieſ

Iſt das zerriſſene, beſchmutzte Werkes

für wöchentlich 1. 2 Jauf 1 Monat: 3. 2 7 671 3*. 4 1 2 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ⸗ .

Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt un

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterven

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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Diejenigen, welch

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