Teil eines Werkes 
1. Theil (1862)
Entstehung
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er

Leihbibliother deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Oftmann in Gießen, 3 1

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende. Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

1 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für nbchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1. Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3 1. 6

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, erriſſene, verlorene und defeecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

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3 lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſun Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattſinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben. 5