Teil eines Werkes 
4. Theil (1849)
Entstehung
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X ibliothe

deutſcher, engliſcher und

franzöſiſcher Literatu von

Eduard Otkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ALeiß- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines jedem Tag 5 Pf bezahlt. den angenommen.

3.(Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe beträgt:

geliehenen Buches wird von Die Zeit eines Tages iſt zu 24

Stun⸗

muß voraus bezahlt werden und

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3

4 5 7 8 3 tr 7 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

) Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

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der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleiheze

it. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, i

ſelben von mir geliehen, auch

indem Diejenigen, welche die⸗ dafür zu ſtehen haben.