——⏑8— 8Bðæ
45 Rechtsanwaldes bedurfte, zu keinem Andern, als zu Herrn Knipps ging. Vorzuͤglich beſtuͤrmten ihn die Bauern mit Auftraͤgen in Hinſicht der Unterbringung ihrer Gelder. Taͤglich brachten ſie Geldſaͤcke geſchleppt, und waren froh, wenn er ihre Hunderte, die er anderwaͤrts, fuͤr ſeine Rech⸗ nung, zu 5 und 6 Procent unterbrachte, zu 3 Procent annahm, denn nur bei Herrn Knipps ſtand, nach ihrer Meinung, ihr bischen Eigenthum ſicher.
Auf dieſe Weiſe, und kraft der doppelten Kreide, mit der er bei andern vorkommenden Ge⸗ ſchaͤften liquidirte, ſchlug der Mann, der Be⸗ ſchraͤnktheit ſeiner eigentlichen juriſtiſchen Kennt⸗ niſſe ungeachtet, jaͤhrlich ſeine ſieben, acht tau⸗ ſend Thaler zuſammen, die er, unangeruͤhrt, an Mama Knipps uͤberliefern mußte; dieſe fuͤhrte damit unſere frugale Haushaltung und das be⸗ traͤchtliche Reſtchen legte ſie fuͤr Gundchen zuruͤck; daher denn, da Stuͤmperchen ſeit laͤnger denn zwoͤlf Jahren alſo gearbeitet und gewirthſchaftet hatte, die Sage des Staͤdtchens, daß Gundel Knipps eine Parthie von 100,000 Rthlr. ſey, wohl ſo ziemlich ihre Richtigkeit haben konnte.


