Teil eines Werkes 
4. Th. (1819)
Entstehung
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Leihbibliothek

f deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

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von. 5. Ednard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 4 Bücher: 3. auf 1 Monat: 1 Mk. 50 Pf. Pf. 3 7 3.= t 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendun der Bücher auf ihre ei 6. Schadenersatz.

2 Bücher: 6 Bücher: 1 Mk. Pf. 2 Mk.

4 2 n 3 g9 nen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. ir beſchmutzte, zerriſſene, verldrene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder d

ete Buch ein Theil eines größeren der Leſer zum Erſatz de Ganzen verpflichtet.

7. Ausſeihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

Werkes, ſo iſt

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