Teil eines Werkes 
2. Th. (1818)
Entstehung
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Lei zöſiſcher Literatur

nann in Gießen, Lit. A. Nr. 256.

eſebedingungen. . Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ Bücher jeden Tag von Morgens en. ¹ gabe eines geliehenen Buches wird von Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 3. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ſ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet iſſ wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mrk. Pf. 3 4

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5 9 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und G ahr ſelbſt zu ſorgen.

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Vuien Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7 5 4 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zepriſſene, verlorene und 1

7. Ausleihezei. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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