Teil eines Werkes 
6. Bdchn (1820)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und LCeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die 2 zibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 3

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.

7 3 Auswärtige Abonnenten habem für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deſecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer um Erſatz des Ganzen verpflichtet.

. ſeusunezcit Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſt ſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.