Teil eines Werkes 
74. - 77. Bdchn (1829)
Entstehung
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Leihbibliothek

deutſcher, engliſcher und franzö

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ſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rürlgahe eines geliehenen Buches jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennah me

zur Em Morgens

wird von Tages iſt zu 24 Stun⸗

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eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und f

beträgt:

für wöchentlich 22 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mr. Af.

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3 2 3 5. Auswärtige Abonnenten haben der Bücher auf ihre ei genen Koſten und( 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte,

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen ern ꝛc.) muf Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte,

lorene oder defecte Buch ein Theil ei ſo iſt der Leſer zum Erſa Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. eſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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