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Die bayerische Zollverwaltung hatte den aus Montevideo via Anterpen gelieferten Fleischextrakt in den Zolltarif für "Gegenstände des feineren Tafelgenusses" eingereiht; L. widerspricht dem ausführlich; Er wünscht eine Einstufung des Extraktes als Fleisch oder die Belegung mit dem allgemeinen Eingangszoll;
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