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Zum Verbot des Deutschunterrichts an einer Schule. Der Direktor der Schule, Fürst Sergei Sergeiwitsch Golizyn, habe ihn daraufhin besucht und Einwände geltend gemacht. Da er selbst nur einen Befehl ausgeführt habe, habe er ihn an den Adressaten verwiesen. Reicht ein Schreiben des Direktors weiter, das ihn am Ende des Jahres 1837 erreicht hat. Da er mittlerweile nicht mehr Inspektor der Privat-Unterrichts-Anstalten sei, habe er kein Recht mehr, darüber seine Meinung zu äußern.
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