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Mahnung für seit 1832 ausgeliehene Bücher (darunter ein Werk mit einem Beitrag von Pallas), die er nicht in den Bibliothekskatalog übertragen durfte. Er habe den Befehl, nur die Bücher in den neuen Katalog zu übernehmen, von deren Existenz er sich überzeugen konnte. Dies seien die einzigen Bücher, die er seit seiner Amtsübernahme 1836 nicht zurückerhalten konnte. Er habe bereits eine Anzeige bei der Konferenz der Akademie gemacht. Beklagt sich, dass wenn er wegen jedem Buch soviel Schreibarbeit habe wie mit diesen, er jede andere Arbeit als die eines Bibliothekars übernehmen würde. Zudem habe er einige der Werke selbst benötigt.
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