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(Brief von Besthorn an Nauen) Zum beantragten Verkauf des Grundstücks, dies geschehe nur, damit Fräulein von Medem es selbst günstig erwerben könne. Damit würden die anderen Parteien (Baers Frau, Ruhnaus Frau) um ihren Erbteil geprellt. Zu den weiteren Details der Angelegenheit. Zur Frage, ob bei einer Zwangsversteigerung mitgeboten werden soll und wie die Kaution gestellt werden soll. - (Brief von Nauen an Baer) Hat selbst sein Entlassungsgesuch eingereicht, dem bald entsprochen werde. Bittet Baer, sich von einem Kollegen vertreten zu lassen, schlägt Stolterfoth dazu vor. Nennt ferner den Justizkommissar Tamnau sowie Justizrat Stellter und Justizkommissar Besthorn. Im besten Fall würde Ruhnau das Haus erwerben und Baers Forderung werde dort eingetragen.
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