Bittet Baer, nach dem Tod Eysenhardts die Direktion des botanischen Gartens zu übernehmen bis zur Neubesetzung der Stelle. Er habe beim Ministerium beantragt, dass Baer dafür Eysenhardts Gehalt von 600 Talern erhalte. Bittet, dem Gärtner Gehrke eine beiliegende Verfügung zuzustellen. Zur Kasse des Gartens und den Details des weiteren Prozedere durch das Oberlandesgericht, bei dem Baer zugezogen würde. Nach den einschlägigen Bestimmungen müssten alle Unterlagen, die zur Diensttätigkeit gehören, aus dem Nachlass abgefordert werden können. Zu den Ansprüchen der Erben. Die botanischen Sammlungen könnten mit dem Schweiggerschen Herbarium vereinigt werden.
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