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Teilen die Kabinettsorder vom 17.12.1821 mit der Ernennung Baers zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät mit. Seine Fächer seien die Naturgeschichte und Zoologie, er behalte die Direktion des zoologischen Museums und die Prosektur bei der anatomischen Anstalt. Als Gehaltszulage seien 300 Taler festgelegt, die ab dem 1.10.1821 ausbezahlt werde. Auch erhalte Baer die 44 Scheffel Roggen, die durch den Tod Schweiggers freigeworden seien.
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