Der letzte Pastor, den er in Rappin kannte, war der Propst Heller (J. F. Heller, gest. 1849). Rappin gehöre Herrn von Richter und werde von dessen Schwager v. Brasch verwaltet. Einen Brief könne an den Ruppinschen Pastor adressiert werden, Schrenck in Dorpat könnte ihn weiterleiten, oder er selbst sende ihn an seine Frau, die ihn weiterleite.
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