Er sei seit 1828 Bibliothekarsgehilfe in einem Privatdienst ohne die Rechte und Pflichten eines Beamten. Zu einem Ukas des Kaisers von 1834 über die Privaterzieher und Hauslehrer, mit einem solchen Diplom versehen könne er dann auch in den wirklichen Dienst übergehen. Bittet um ein paar Zeilen, dass er in seinem bisherigen Dienst bleiben kann.
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