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Gemäß der Ministerialverfügung übergibt er an Baer das Siegel und die Akten der anatomischen Anstalt. Bittet darum, die Sammlung und das Lokal benutzen zu dürfen, die Bibliothek unter Baers Aufsicht verwalten zu dürfen. Die näheren Modalitäten solle dieser bestimmen.
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