26 Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer
rechnungsverfahren durchgeführt wor- den. Ein markanter Finschnitt sei die gesetzlich geregelte Antragsfrist bis maximal zum 31. Dezmeber 2001 ge- wesen. Nur mit besonderen Begrün- dungen kõnnten verspãtet eingegange- ne Anträge bei einer N lung“ noch bearbeitet wer- den. Man sei nun zügig mit der Auszahlung der zweiten Rate beschäftigt.
Der Generalbeauftragte erläuterte das Verfahren der Prüfungen in den sie- ben Partnerorganisatio- nen. Dabei gehe es nicht nur um Kontrolle, sondern vor allem um die Klärung von Zweifelsfragen und das Aufzeigen von Gesetzesregelun- gen. Auch konkurrierende nationale Gesetzgebungen hätten aufgearbeitet werden müssen, und über 1700 soge- nannte andere Haftanstalten“ habe man zZu bewerten gehabt. Schwierig sei auch die Beantwortung von mehreren tausend Anfragen und Beschwerden von Opfern bzw Opferverbãnden ge⸗ wesen. Eine weitere Aufgabe seien um- fangreiche Berichte alle drei Monate an den Bundestag.
Einen breiten Raum nahm der Be- richt von Günter Saathoff über die Zu- sammenarbeit mit den Partnerorgani- sationen ein. Bisher(Stand Februar 2002) habe man in 85 Ireffen eng und vertrauensvoll Fragen und Probleme anschneiden können. Schwierig sei die Weitergabe der Inhalte des Stiftungsge- Setzes und der internationalen Verhand- lungsergebnisse von den Partnerorga- nisationen zu den Opferverbänden. Deren Erwartungen seien häufig höher
Günter Saathoff
als das, was tatsãchlich realisiert werden könne. Man sei aber eng an das Stif- tungsgesetz gebunden, da jegliches Handeln der Rechtsaufsicht des Bun- desfinanzministeriums und der Prüfung durch den Bundesrechnungshof unter- liege. Das wirtschaftliche Handeln und 1 das Finanzmanagement der Bundesstiftung würde be- sonders den Kriterien der sicherheit der angelegten Mittel und der raschen Ve fügbarkeit genügen. n0 wolle man nicht erwirt- schaften, das Geld solle möglichst schnell den Op- fern zukommen. Trotzdem sei die Planung der Ausga- benseite ein großes Pro- blem, da die Partnerorganisationen auch nicht genau sagen könnten, wann welche Tanche angefordert werde. Für die Verwaltung der Gelder und die Aus- zahlung insbesondere in Osteuropa ha- be man die deutschen Großbanken mit ihren Erfahrungen beauftragt. Diese „Hausbanken“ hätten sich auch als Gründungsmitglieder der Stiftung an deren Kapital beteiligt und vomit ein ei- genes Interesse an der reibunglosen Umsetzung des Stiftungsgesetzes. 6 Abschließend berichtete Saathof von den Richtlinien ũber den Ausgleich von'sonstigen Personenschãden“. Hier geht es um Begriffsbestimmungen bei Zwangsarbeiterkinderheimen und die Definition von'medizinischen Versu- chen“. Für diesen Bereich wird die Stif- tung ein eigenes Prüfteam bilden. Der Vortrag war Grundlage für eine lebhaf- te Diskussion. Eine politische Bewer- tung und kritische Beurteilung des Stif- tungsgesetzes standen im Vordergrund.


