Heft 
(1992) 2/1992. Mai 1992
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Lagergemeinschaft Auschwitz-Freundeskreis der Auschwitzer e. V.

Geschäftsnummer: 101 J8 1801/91 Augsburg, den 28.4.92 Bltte stets angeben) 8 a EEonköE 1L Mai v Diethardt Stamm

M1h.-Leuschner-Str. 7

6360 Frtedberg/ Hessen

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Das Ermitt1ungsverfahren gegen Kofler Vosef, Hauptstr. 4, 8901 Leitershofen vegen des Verdachts der VoLkRsverhetzung vird gem. 5 170 Abs 2 stPO eingeste11t.

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Sründe:

Negen der von KofLer verLegten und vertriebenen Bücher»Der Weg zum Freden,»Die falsche RolLe. mät Deutschland und*Ja 2u Deutschland die 1970 und 1973 erstmals erschienen sind, varen bei dér Staatsanwaltschaft Augsburg eine ganze Reihe von Ermütt- Lungsverfahren vegen des Verdachts der VoLksverhetzung anhängig. Sämnt1LLche Verfahren mußten gem. 5 170 Abs. 2 StPO eingeste1Lt verden, da der Tatbestand näicht erfülLt war.

Die schriften bestehen aus zMtaten aus zeitgeschicht1ichen- chern, sovde aus sonstiger Literatur und aus gesamnelten Presse- zütaten. Meder diese zLtate, noch der vom Beschu1digten stammende verbindende Text, 1st strafrecht1ich von Bedeutung. Ein Angriff des Beschuldigten auf die Menschenwürde anderer im sinne des Tat- bestandes der VoLksverhetzung, ist nächt gegeben. Dazuäre er- korderLich, daß der Täter in einer Meise, die geeignet ist, den Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er zum Haß gegen Tei1e der BevöLkerung aufstachelt, zu 6e valt-oder WiLLkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder sie pPe- schünpft, böswi1LL19 verächtLich macht oder verLeumdet.

Diese Voraussetzungen sind näücht erfüt1t.

Nuch für das verbreiten von Propagandanitte1n ehemaliger natio nalsoztalistischer Organisattonen oder für die vervendung von Kennzeichen dieser Organisationen im sinne des 5 86 und 5 86 a St6B ergeben süch keine Anhaltspunkte.

Das ErnittLungsverfahren var daher gem.§ 170 Abs. 2 stPo einzu- ste1Len..

Reic er Staäts alt a. GL.