Heft 
(1992) 1/1992. Januar 1992
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Lagergemeinschaft Auschwitz- Freundeskreis der Auschwitzer e. V.

Zwangssterilisation und Euthanasie Ein verdrãngtes und vergessenes Problem?

von Gerhard Herr

Christinchen und Rudolf, ein Geschwisterpaar aus meinem Heimatort, kamen mir dieser Tage wieder in den Sinn, als ich den folgenden Beitrag vorbereitete: zwei Menschen, die im Porf nicht ganz für voll genommen wurden, weil sie einen von der Normalitãt etwas abweichenden Eindruck machten: Er hatte eine etwas hohe Stimme, sie vielleicht ein we⸗ nig zu viele Haare um Kinn und Mund. Für uns Kinder waren sie manchmal Anlaß zu Spõtteleien und Schabernack. Wie ich heute weiß, verfügte Rudolf über eine immense Er- innerungsfãhigkeit; wie man erzählt, habe er die Bibel fast auswendig gekannt und sei in der Lage gewesen, ihm bekannte Kirchenlieder aus dem Gedãchtnis auf der Zither ohne lange Ubung vorzuspielen. Nach dem Tod ihrer Eltern lebten sie von der vãterlichen Ren- te, dem, was ihr Besitz abwarf und gelegentlichen Aushilfsarbeiten. In den 70 er Jahren Starben sie.

Prst Sehr viel spãter erfuhr ich, daß sie zu jenen 400 000 Menschen gehörten, die zwi- schen 1933.45 zwangssterilisiert worden waren, Menschen aller Altersstufen vom Klein- kind bis zum Greis, psychisch Kranke, körperlich und geistig Behinderte, Fürsorgezõglin- ge, Alkoholiker, Nichtseßhafte und politische Gegner der Nazis.

Grundlage für diese verbrecherische Zwangsmaßnahme war das»Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom Juli 1933. Dahinter stand'angewandte Biologie, Gene- tik in Form von Erbgesundheitsbestrebungen und Rassehygiene sowie der wahnwitzige Versuch, einen reinen arisch-nordischen Menschentyp zu züchten, der durch sein Erbma- terial, oder wie man damals sagte'sein Blut' in jeglicher Hinsicht besser sein sollte als der Rest der Menschheit.

Auf die Zwangssterilisierung folgte die Euthanasie, die Vernichtung angeblich leben- sunwerten Lebens und den Volkskörper belastender Ballastexistenzen. Der ideologi- Sche Hintergrund war derselbe: zwischen 250 000 und 300 00 Opfer sind zu beklagen. Beide- Zwangssterilisation und Futhanasie- waren das grauenhafte Vorspiel, der Vorlauf, die Probe für den millionenfachen Mord in den Konzentrations- und Ver- nichtungslagern; dies gilt in vielerlei Hinsicht: von den Vernichtungsmethoden über die Organisation des Massenmords, seine Logistik, bis hin zu denselben Tätern, die man im- mer wieder an den verschiedenen Schauplãtzen des Massenmords trifft, besonders im (pseudo-)medizinischen,(pseudo-)wissenschaftlichen Bereich.

War es nach dem Ende des Nazismus schon um die Beachtung und Entschädigung der K?ZUberlebenden nicht besonders gut bestellt, so gilt dies in besonderem Maße für die Zwangssterilisierten und die Opfer der'Euthanasie. Während sich unter den Uberleben- den fast aller KZs Lagergemeinschaften oder vergleichbare Organisationen bildeten, die auch in die Offentlichkeit hinein?uwirken versuchten, war es aufgrund von nachwirken- der Stigmatisierung und Scheu um die Opfer der Zwangssterilisierung und der Euthana- sie jahrzehntelang sehr ruhig. Weder die Bundesrepublik noch die DDR in der Zeit ihres Bestehens haben diese Menschen als Opfer des Faschismus anerkannt; so wurde die NS Unterscheidung nach'Wert und'Unwert' in fataler Weise in beiden deutschen Staaten fortgesetzt.

Ab 1980 begann man in der Bundesrepublik gesetzliche Regelungen der Entschädigung zu schaffen, und erst 1987 gründete sich in Detmold ein Bund der Euthanasie-Geschädig-