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Eine Abschrift von Cod. 1013 Bl. 123 ff. Die ersten 6 Artikel sind wörtlich gleich den Artikeln 269 - 279 des Freisinger Stadtrechts von Bischof Albrecht um 1359 bei Freyberg: Sammlung historischer Schriften.V S. 235- 23Θ. Das folgende ist die größere Hälfte des Rechtsbuch von Ruprecht von Freioing, welche Westenrieder S. 1-129 in 180 Artikel getheilt hat, stimmt jedoch weder mit Westenrieder ' s noch mit Maurer's Text, noch mit einer der in München befindlichen Handschriften überein. Abgesehen von einzelnen Abweichungen im Text fehlen in den Gießener Handschriften die Westenrieder 1 sehe
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A. 62 - 69 ganz, welche bei Maurer,II cp 26 - 29 wenigstens zum größten Teile, und in den anderen hiesigen Handschriften vollständig stehen. ( Mittheilung des Staatsraths Freih. v. d. Pfordten vom 16 Dceber 1874 )
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Papierhandschrift 17 . Jh.. 52 Bl . fol.
Solmsisches Gerichtsbuch I6IO - I64I.- Herkunft unbekannt.
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Papierhandschrift des 17. Jahrh. ( 35 Bl. und 80 S. ) 4°
a) fol. 1 - 35: Ordnung der Stadt Ulm. ( I616 )
b) pag. 1 - 80: Ordnung der Herrn, ainungen, amptbefelch
& Verrichtungen betreffend, corrigirt gemehrt & verbessert. I609.


