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Die Textil-Industrie des Kreises Grafschaft Hohenstein / vorgelegt von Hans Frühberg aus Bleicherode a/Harz
Entstehung
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den ihnen so lästigen Inmungszwang völlig beseitigt wissen, wodurch der Leinenhandel besser florieren würde. Als Beispiel führten sie das nahe Eichsfeld an, das schon lange sich der Zwangsinnungen entledigt hat to. Falls aber dies nicht genehmigt würde, so ba­ten sie wenigstens das Aufdingen, Lossprechen sowie das Meister- und Quartalgeld auf die Hälfte herabzusetzen, Als nun aber durch ein Dekret vom 17. November 1766 der Gildezwang aufgehoben und somit jedermann das Leine­wandweben gestattet war, wurden bald wieder Stimmen laut, während bisher die Beschwerden vom Land gegen die Städte gerichtet waren, wurde jetzt Beschwerde von den Leineweber­meistern in den hohensteinischen Städten wegen Beeinträchtogung ihrer Nahrung durch die Leineweber auf dem platten Lande ge­führt, die den alten Gilde zwang wieder her­1) gestellt sehen wollten.

Da brach im Jahre 1806 der für uns so unglücklich verlaufene Krieg aus, der auch dic Grafschaft Hohenstein für etliche Jahre unter französische Knechtschaft brachte.

Staatsarchiv Magdeburg Rep.A 19 e 124.