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Stadt und Festung Gießen in der Franzosenzeit 1796/1797 / von Wolfgang Meyer
Entstehung
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Nachwort.

Von welch großer Tragweite die Franzosenjahre für Gießen waren, läßt sich kaum übersehen. Daß alles umgestür⸗t wurde und die Folgen sich teilweise nahezu ein Jahrhundert lang fühlbar machten, läßt sich denken, allein, wenn man schon das gesamte Steuerkapital der Städte und Amter des Ober- fürstentums Hessen mit 1751 0109 fl.²⁰7) in Vergleich setzt mit den hohen Kontributionen und Abgaben. Fierbei ist noch in Betracht zu ziehen, daß die adlig freien Höfe im allgemeinen von den Kriegsfrohnden befreit waren und nur in ganz be sonderen Fällen herangezogen werden konnten. Dazu rechne man einen Geldwert, der fünf- bis sechsmal so hoch zu stellen ist wie der heutige.

Das Land bedurfte zu seiner Gesundung nach dem Kriege aller Hilfsquellen, vor allem des eignen im Inneren befindlichen Geldes. Die Regierung erkannte schon 1797 die Wichtigkeit dieser Frage. Am 11. August 1797 erließ Ludwig X. ein Dekret, das bestimmte, daß jeder Fremde, der in Hessen erbe oder Vermögen habe, ebenso jeder Einheimische, der auswandere, bei Exportierung seines Vermögens 5% von dem zu expor- tierenden Vermögen bar zu hinterlegen habess).

Wie die Regierung, so wirkten auch die Städteverwaltun- gen für den Zusammenhalt und die gemeinsame Arbeit zur Ubherwindung der Kriegsschäden. Nur all diesen Bemühungen und der gesunden Kraft des hessischen Volkes ist es zuzu schreiben, daß das Oberfürstentum Hessen und mit ihm die Stadt Gießen die Schwierigkeiten des finanziellen und wirt- schaftlichen Aufbaues verhältnismäßig leicht überwanden.

307) fl. u. St. A. D. VIII, 1. Conv. 240. 308) O. M. u. W. G. S. kl. M. 33, Is.