der Sodalität.
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VI. An denen hierzu bestimmten Sonntas gen sollen alle der Sodalitåt fleißig beiwoh nen, und ohne wichtige Urfach oder Hinder nuß davon nicht ausbleiben, auch ihre Nahmen, so in der Tafel eingeschrieben sind, jedes.. mahl zeichnen. Sie sollen gänzlich dafür halten, daß Gott alle seiner werthesten Muts ter zu Ehren gethane Schritt und Tritt, alle in ihrem Dienst zugebrachte Augenblik nicht werde unbelohnt lassen: und daß jeneStune den, welche sie imkob Marid zubringen, ihnen auf dem Tod- Bett grösseren Trost bringen werden, als jene, welche manchmalen mit unnützem Geschwitz, Trinken, Spielen, und anderen Eitelkeiten zugebracht werden.
VII. Sie sollen sich newöhnen, öfters ja täglich ihre Verlobnuß- Formul zu erneuern: Jährlich aber follen sie dieselbe mit ihrem Nahmen unterschrieben, in der ersten Sodalitåt nach dem Titular- Fest, oder einem anderen von P. Præfide ju bestimmenden Tag samtlich auf den Altar legen und aufopfern zum Zeichen ihrer Beständigkeit, oder, wann sie etwann verhindert sind, überschicken. Wer aus sträflicher Hinläfigkeit solches einis ge Jahr nach einander unterlaffet, wird eben darum für feinen Sodalem mehr gehalten werden.
VIII. Wann einer aus denen Sodalen ge fährlich krank liegt, soll der, dem es bewußt, A3 fol


