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Gesangbuch für die protestantische Kirche des Königreichs Bayern
Entstehung
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Privilegium.

Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Bayern.

Nachdem Wir unterm 26. December vorigen Jahrs die Einführung eines neuen Gesangbuches für sämmtliche protestantische Gemeinden Unseres Königreiches genehmigt haben, so finden Wir Uns nunmehr bewogen, zur bef sern Begründung einer Versorgungs- Anstalt für Pfars rers- Wittwen und Waisen das Privilegium auf dieses Gesangbuch sowohl, als auf alle noch erscheinenden litur gischen Schriften zum kirchlichen Gebrauche, so wie auf die protestantischen Religionsbücher zum Unterrichte in Schulen, der zu errichtenden allgemeinen Pfarr- Wittwen Kasse zu verleihen.

Wir ertheilen daher dieser allgemeinen Pfarr- Witt­wen- Kasse das Recht, die obgedachten Bücher, zur Ers zielung der möglich wohlfeilsten Preise und der nöthigen Gleichförmigkeit, ganz allein zu verlegen, zu drucken, auß­zugeben und feil zu haben, und dieselben durch ihre aufs gestellten Kommissionarien im ganzen Königreiche vers kaufen zu lassen.

Demzufolge verbieten Wir allen Unsern Unterthanen, insonderheit aber allen, in Unsern Staaten angesessenen Buchdruckern und Buchhändlern bei Vermeidung Unserer allerhöchsten Ungnade und einer Strafe von Ein Hundert Dukaten, wovon jedesmal die Hälfte Unserer Staatss Kasse, die andere Hälfte aber der allgemeinen Pfarr­Wittwen Kaffe zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vorwand, weder mittel- oder unmittelbar, einen Nach