Wir übergeben hier zu kirchlichem Gebrauch ein Erbgut aus früherer Zeit, das wir der Glaubenseinigkeit der Väter danken. Es ist ein Besitzthum des evangelischen Deutschen Volkes, das ein firchliches Gemeingut werden und durch alle Kirchen unsers Vaterlandes sich verbreiten soll. Denn es sind Lieder, auf welchen sich die Kirche auferbaut hat, und an welchen sie sich immer und immer forterbauen möge. Die dargebotene Auswahl soll nicht hindern, daß den einzelnen Landen in besonderen Gesangbüchern auch das erhalten und geboten werde, was diesem oder jenem Stamme des Volkes aus dem reichen Schatz evangelischer Lieder lieb und werth geworden ist. Aber was in kirchlichem und volksmäßigem Ton Gottes große Thaten bezeugt, was ursprünglich gemeinsam und weit verbreitet ist, das soll, von Entstellung befreit, allenthalben wieder zur Geltung kommen, auf daß mit einhelliger Zunge das Volk auf altem und unvergänglichem Grunde Gott den Herrn lobe und preise. Dieß ist die Absicht der unter gemeinsamer Billigung entstandenen Sammlung. In dieser Absicht lag mit Nothwendigkeit die Beschränkung auf eine kleinere Liederzahl. Auch in der Tertherstellung mußte bedacht werden, daß die Sammlung dem firchlichen Gebrauche dienen wolle, und daher das firchlich Aufgenommene und lebliche vor Allem zu berücksichtigen sei. Endlich galt es auch, die Fülle der schönsten Sangesweisen in ursprünglicher und doch singbarer
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Deutsches Evangelisches Kirchen Gesangbuch : in 150 Kernliedern
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