und Freyheit gegeben, thun auch folches hiemit, in Krafft diefes Briefs, alfo und dergeftalt, dafs er mehr- gedachtes Gebett- Büchlein in offenen Druck ausgehen, hin und vvieder ausgeben, feil haben und verkauffen laffen möge, auch ihme folches niemand, ohne feinem Confens und Wiffen, innerhalb zehn Jahren, von dato diefes Briefs anzurechnen, im heiligen Römiſchen Reich nachdrucken und verkauffen laffen folle. Und gebiethen darauf allen und jeden, Unferen und des heiligen Römiſchen Reichs Unterthanen und Getreuen, infonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern und Buchverkauffern, bey Vermeydung vier Marck lothigen Golds, die ein jeder, fo offt er freventlich darvvieder thäte, Uns halb in Unfere Kayferliche Cammer, und den andern halben Theil mehr- ermeldtem Odendall, oder feinen Erben, unnachläfslich zu bezahlen verfallen feyn folle, hiemit ernftlich befehlend und vvollen, daſs ihr, noch einiger aus euch felbft, noch jemand von eurentvvegen ob- angezogenes Gebett- Büchlein vveder in diefem, noch anderen Format, innerhalb der obbeftimmten zehen Jahren nicht nachdrucket, noch auch alſo andervverts nachgedruckter ohne feiner Einvvilligung diftrahiret, feil habet, umtraget oder verkauffet, vveder andern zu thun geſtattet, in keine Weifs, alles bey Vermeidung Unferer Kayferlichen Ungnade, und Verliehrung deffelben eueren Drucks, den viel- gemeldter Thomas Odendall, oder feine Erben, auch deren Befelchhaberen, mit Hülff und Zuthun eines jeden Orrs Obrigkeit, vvo fie dergleichen bey euer jeden finden vverden, alſo gleich ans eigenen Gevvalt, ohne Verhinderung männiglichs
Druckschrift
Kern aller Gebette, oder andächtiges Gebett-Buch, darinn die kräfftigste Morgens- und Abends- Mess-Beicht - und Communion-Gebetter, zu der H. Dreyfaltigkeit, zum süssen Nahmen Jesu ... / zusammengetragen durch Hrn Joh. Christ. Elias ...
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