Privilegium.
Seine
eine Königliche Majestät, der allerdurchlauchtigste großmächtigste König und Herr, Herr Friderich, König von Württemberg 2c. 2c. haben dem Kommerzienrath Johann Efaias Seidel, Buchhändler in Sulzbach im Regenkreise des Königreichs Baiern, das allerunterthänigst nachgesuchte Privilegium gegen den Nachdruck der in seinem Verlag herauskommenden sechsten verbesserten und vermehrten Auflage der Schrift:
" Morgen- und Abendopfer in Gesängen " von J. H. W. Witschel, Pfarrer in Igensdorf,"
auf fechs Jahre zu ertheilen geruht.
Vermöge dieses Privilegiums darf, unter den in der königlichen General- Verordnung vom 25. Febr. 1815, betreffende Privilegien gegen den Büchernach druck enthaltenen Bestimmungen und bey den daselbst festgefesten Strafen, diese sechste Auflage der gedach


