Gb 4851
Der Druck wird gestattet
unter der Bedingung, daß nach Vollendung desselben die gesekmäßige Anzahl von Exemplaren hieher eingängig gemacht werde. Riga, am 17ten März 1838.
Dr. E. E. Napiersky, Cenfor.
Von dem Kurländischen Evangelischen Consistorio wird desmittelst, nach geschehener desfallfiger Beprüfung, bescheinigt, daß der vorstehende Liederauszug aus dem im Jahre 1795 bei Johann Friedrich Steffenhagen im Druck erschienenen Mitauschent Deutschen Gesangbuche Nichts gegen die heilige Schrift und gegen die symbolischen Bücher der Evangelisch- Lutherischen Kirche enthält.
Schloß Mitau, den 3ten December 1837.
( L. S.)
( No. 2315.)
Consistorial Affeffor Ed. Bahder.
Secretaire Richter.
Univ.- Bibl. Giessen
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