Vorbericht.
3) ein allgemeines Kirchengebet, welches durch ein Rescript des hohen Königl. Cabinets- Ministeriums angeordnet ist, an die Stelle des Verglei chungs- Registers gesetzt worden.
4) In den Anhang der vorigen Ausgabe waren. einige Gesänge, welche sich schon in dem Gesangbuche selbst, nur unter verschiedenen AnfangsStrophen oder einigen veränderten Wörtern, befanden, aufgenommen, als:
im Anhange N 6 steht schon im Gesangbuche N 375
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171
15
193
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VII
Statt dieser sind 6 andere Gesänge in den Anhang eingerückt; vier derselben unter die genannten Nummern 6, 9, 15, 50 und zwei ans Ende unter № 87 und 88. Durch diese Abänderung leiden zwar die Besitzer der vierten Auflage, ine dem sie die neu eingerückten Gesänge entbehren; doch wird die Nothwendigkeit und der Nußen dieser Änderung sie zufrieden stellen. Und um dem Gebrauche der ältern Bücher dadurch nicht hinderlich zu werden, sind die 6 aufgenommenen Gesänge besonders abgedruckt und in der Kissling'schen Hofbuchdruckerei allhier für 1 Mgr. zu haben, da sie dann gelegentlich einem ältern Gesangbuche angefügt werden können.
5) In dem Gebets- Anhange sind keine Veränderungen vorgenommen, als welche die eingetretenen


