Auszug
dinten aus dem dem
Afford des Verlegers mit der Namens des Regierungse rathes handelnden Kirchendirektion:
S. 1.
Die Kirchendirektion übergibt dem Herrn K. I. Wyß den Druck und Verlag dieses neuen Gesangbuches auf die Dauer von fünfzehn Jahren.
ning
1996 NDA
ald orburgs. 8.
Der Verleger hat dafür zu sorgen, daß er stets eine hinreichende Anzahl von Eremplaren der vers tragsmäßigen Ausgabe des Gesangbuches vorräthig hebe und daß nach Abfluß der Dauer dieses Vertrags wenigstens noch Eintausend Eremplare disponibel seien.
$. 9.
Die Behörde verpflichtet sich, den Verleger bei fetnen vertragsmäßigen Rechten zu schüßen, so weit es in ihrer Befugniß steht.


