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Evangelisches Gesang-Buch / hrsg. nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg und von der Grafschaft Mark
Entstehung
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IV

den an die hochwürdigen Konsistorien zu Coblenz und Münster, und von denselben an das Königliche hochpreisliche Miniſterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten zur Genehmigung eingereicht worden ist, so hat das gedachte hohe Ministerium sich wohlgefällig über die Vereinigung beider Sy­noden zur Bearbeitung eines gemeinschaftlichen Gesangbuchs geäußert, die verständige Berücksichtigung der noch bestehenden Gesangbücher beifällig anerkannt, und den Druck des vorlie­genden Gesangbuchs, so wie die Einführung desselben in den evangelischen Gemeinen, bei welchen sie zur Zufriedenheit der­selben bewerkstelligt werden könne, hochgeneigt genehmigt.

Der gnadenreiche Gott, der dieses Werk bisher augen­scheinlich gefördert hat, bahne dem Gesangbuche den Weg in Kirche und Schule, in Haus und Herz, und segne es zur Erhebung des Gemüths und zur Erweckung frommer Andacht, segne es zu gemeinsamer Gottesverehrung im Geist und in der Wahrheit, und zur Vereinigung im Glauben und in der Liebe, segne es zur Erbauung auf den einigen Grund alles Heiles und zur Ausbreitung des Reiches unseres hochgelobten Heilandes, des Sohnes Gottes, welchem sammt dem Vater und dem heiligen Geiste sei Ehre und Anbetung in alle Ewigkeit! Amen.