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Lobspruch
zur Verehrung der unbefleckten Empfängniß Mariä.
Pius VI. verlieh am 21. November 1793 auf ewige Zeiten einen Ablaß von 100 Tagen für jedesmal, so oft man reumüthig eines oder das andere der nachfolgenden Gebetlein mit Undacht spricht.
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Gebenedeit sei die heiligste und unbefleckte
Empfängniß der seligsten Jungfrau Maria! Oder:
In deiner Empfängniß, o Jungfrau Ma ria! bist du ohne Makel gewesen. Bitt für uns den Vater, dessen Sohn Jesus, vomheiligen Geiste empfangen, du geboren haft.
Gebet
zu Ehren des heiligen Schutzengels.
Pius VI. verlich mit immergeltendem Breve vom 2. October 1795 jedesmal einen Ablaß von 100 Tagen so oft man reumüthig und andächtig nachstehendes Gebet betet. Jenen, welche dieß das ganze Jahr, Früh und Abends thun, am Schußengelsonntag bei heiliger Beicht und Kommunion, eine Kirche besuchen, und auf die Meinung Sr. Heiligkeit des Papstes beten, einen vollkommenen Ablaß. Mit Breve vom 20. September 1796 fügte benannter Papst noch auf ewige Zeiten einen vollkommenen Ublaß in der Sterbstunde jenen bei, welche dieß Gebet oft in ihrem Leben gebetet haben.
Papst Pius VII. bestätigt am 15. Mai 1821 obs genannte Ablässe, und verlieh auf ewige Zeiten jenen, welche wenigstens einmal des Tages einen ganzen Monat hindurch dieses Gebet sprechen einen vollkomme


