Vorwort.
Vorwort.
III
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Bei der Regelung des Gesangbuchwesens in den deutschen Gemeinden der evangelischen Kirche A. C., welche dem Wohllöblichen f. f. Consistorinm A. C. in Wien unterstehen, befand sich unter den, den Gemeinden zur Wahl freigelassenen Gesangbüchern auch das Gesangbuch für die evangelisch- lutherische Kirche in Bayern. Die evangelischen Gemeinden A. C. Oberösterreichs und Obersteiermarks vereinigten sich in der Wahl dieses Gesangbuches, drückten aber den Wunsch aus, daß eine Anzahl von Liedern, welche den Gemeinden durch langjährigen Gebrauch besonders lieb und werth geworden waren, und sich in dem bayerischen. Gesangbuche nicht befinden, in einem, demselben hinzugefügten Anhange zusammengestellt werden möchten.
Das Wohllöbliche f. f. Consistorium A. C. in Wien fand es jedoch mit Recht unangemessen, mit der Einführung eines neuen Gesangbuches, die eines Anhanges dazu zu verbinden. Es traf demnach die Anordnung, daß die für den Anhang bestimmten 88 Lieder


