11. Von den Peinen des Fegfeners. Glaubenslehre erklärt: so in zwei von Karthago, in dem vierten allgemeinen vom Lateran und in dem letzten allgemeinen von Trient. Dieses lettere erklärt, daß die im Fegfeuer zurückgehaltenen Seelen durch die Hülfeleiſtungen der Gläubigen, vorzüglich aber durch das angenehme Opfer des Altars Erleichterung erhalten"( 25. Sizung); und wirft selbst den Bannfluch auf diejenigen, welche behaupten,„ es werde nach erhaltener Rechtfertigungsgnade jedem büßenden Sünder so die Schuld nachgelassen und so die ewige Strafe getilgt, daß keine zeitliche Strafe zurückbleibe, die im Fegfeuer abgetragen werden müsse."( 6. Siz. 30. Can.)
17
Zweiter Abschnitt.
Von den einen des Fegreuers. Von den Geistespeinen des Fegfeuers.
Die Geistespein, oder die Pein des Verlu
stes ist nach den hl. Kirchenväter die größte des Fegfeuers, und trifft mehr oder weniger alle darin befindlichen Seelen, daher auch diejenigen, welche sonst keine andere Pein zu leiden haben. Sie besteht im Gefühle der Schuld des begangenen Bösen und unterlassenen Guten, und in der Beraubung der beseligenden Anschauung Gottes, die nach dem Kirchenrathe


