IV
Vorwort.
Es sind daher nicht nur die meisten derjenigen Lieder, welche sowohl im Eisenacher Entwurfe, als auch in unferm alten Gesangbuche sich befinden, und noch einige andere treffliche Lieder unseres alten Gesangbuchs in den Anhang aufgenommen, sondern es sind auch an die Stelle mehrerer, für den kirchlichen und häuslichen Gebrauch sich weniger empfehlender Lieder unseres bisherigen Gesangbuchs einige andere mehr bewährte, neuere Kirchenlieder gesetzt und ist zugleich, um den ferneren Gebrauch der zeitherigen Ausgaben unseres Gesangbuchs nicht auszuschließen, von den neuaufgenommenen, in der neuen Ausgabe mit einem Stern(*) bezeichneten Liedern ein besonderer Abdruck veranstaltet worden, welcher als ein Supplementheftchen in jedes zeitherige Gesangbuch eingelegt werden kann.
Wenn wir nun auch nicht verkennen, daß auf dem eingeschlagenen Wege selbst mäßigen Ansprüchen an ein gutes Gesangbuch noch nicht genügt sein wird, so glauben wir doch manche der bisher empfundenen Lücken ausgefüllt und manchem nicht unbilligen Wunsche Rechnung getragen zu haben und den christlichen Gemeinden unseres Landes zu ihrer öffentlichen und häuslichen Erbauung einen Liederschat darzubieten, welcher unter dem Segen des Höchsten, um den wir inständig bitten, christliche Gesinnung und christliches Leben mehr und mehr unter uns zu fördern geeignet sein dürfte.
Rudolstadt, den 27. Februar 1856.
Der Fürstl. Kirchenrath.


